Für Patienten, die sich aktuell in unserer Behandlung befinden, bieten wir hier zu verschiedenen Themen die Möglichkeit, über das Internet Kontakt mit uns aufzunehmen. Eventuell läßt sich damit das eine oder andere Telefonat mit der Praxis einsparen, vielleicht auch ein zusätzlicher Vorstellungstermin in der Praxis.
Im Moment testen wir diese Services in der Praxis im Hermann-Ehlers-Weg. Wenn sich das System bewährt, werden wir das vermutlich demnächst auch in der Schulstraße anbieten.
ACHTUNG: dieser Service gilt nur für Patienten, die sich aktuell in unserer Behandlung befinden, und die ein Folgerezept oder eine Folgeverordnung benötigen. Wir können keine Formulare ausstellen, wenn das erste Formular dieser Art aus einer anderen Praxis stammt. In solchen Fällen müssen Sie sich bitte an die erstbehandelnde Praxis wenden oder bei uns einen Sprechstundentermin vereinbaren. Das geht ebenfalls online, siehe die Links weiter unten.
Und ein weiterer Hinweis: alle Anfragen dieser Art müssen Ihrem behandelnden Arzt erst zur Entscheidung vorgelegt werden. Wir informieren Sie dann per E-Mail, wie Ihr Arzt entschieden hat. Wenn Ihre Nachricht bei uns bis 12:00 eingeht, erhalten Sie normalerweise noch am selben Tag eine Antwort per E-Mail. Falls Ihre Anfrage nach 12:00 eingeht, kommt unsere Antwort vielleicht erst am nächsten Werktag. Wenn Sie innerhalb dieser Zeiträume keine Antwort-Mail erhalten haben, überprüfen Sie bitte als erstes Ihren Spam-Ordner!
Die Eingabe Ihrer Kontaktdaten ist auf das Nötigste beschränkt. Damit wir eindeutig wissen, um wen es geht, benötigen wir Ihren Namen und Ihr Geburtsdatum. Außerdem brauchen wir natürlich Ihre E-Mail-Adresse, damit wir Ihnen antworten können. Ihre Daten werden von uns nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet und archiviert, natürlich nicht weitergegeben und für keine anderen Zwecke verwendet als um Ihre Anfrage zu beantworten.
Krankengymnastik verursacht hohe Kosten für die Krankenkassen, und deshalb muss der Arzt immer im Einzelfall prüfen, ob weitere Krankengymnastik wirklich notwendig ist. Dafür ist typischerweise eine persönliche Vorstellung beim Arzt notwendig. Eine mögliche Ausnahme ist zum Beispiel, wenn Sie erst kürzlich in der Praxis waren und bereits darüber gesprochen wurde, dass bei Ihnen die Krankengymnastik fortgesetzt werden muss. Vielleicht war auch Ihr aktuelles Rezept noch eine zeitlang gültig, oder Sie hatten noch keine neuen Krankengymnastik-Termine und wussten nicht, ob es jetzt schon Sinn macht, eine neue Verordnung mitzunehmen. Wenn so ein Fall auf Sie zutrifft, nutzen Sie gerne die folgenden Formulare:
Wenn Sie dauerhaft bestimmte Medikamente benötigen oder vielleicht wegen einer kurzfristigen Behandlung Ihre Schmerzmittel bald aufgebraucht sind, nutzen Sie bitte eines der folgenden Formulare.
Wenn bereits mit Ihnen darüber gesprochen wurde, daß demnächst eine bestimmte Überweisung oder Einweisung ausgestellt werden soll und Sie das jetzt in Angriff nehmen möchten, können Sie uns das hier mitteilen. Genau dafür ist dieses Anfrage-Formular gedacht. Es ist nicht möglich, Ihnen nach einer reinen Formular-Anfrage Überweisungen oder Krankenhaus-Einweisungen auszustellen, wenn das nicht bereits in der Sprechstunde besprochen wurde. Es ist zum Beispiel von Seiten der Kassen nicht erlaubt, daß ein Arzt im Nachhinein eine Überweisung oder Einweisung ausstellt, weil man sich als Patient aus eigenem Antrieb in einem Krankenhaus vorgestellt hat, und jetzt möchte die Klinik im Nachhinein eine Überweisung, um das mit der Kasse abrechnen zu können. Ebensowenig ist es möglich - das gibt es auch immer wieder mal - daß Patienten anrufen, sie benötigen jetzt sofort eine Überweisung, weil sie für heute oder morgen einen Vorstellungstermin im Krankenhaus haben. Eine Überweisung oder Einweisung ist immer auch eine Art Bescheinigung, mit der der ausstellende Arzt der Kasse gegenüber bestätigt, daß diese Überweisung oder Einweisung mit der von ihm festgestellten Diagnose notwendig war.
Im Regelfall wird bei der Frage nach Arbeitsunfähigkeit ein persönliches Gespräch mit dem Arzt oder ein Wiedervorstellungstermin notwendig sein. Auch hier gibt es wieder Ausnahmen: beispielsweise behandeln wir Patienten, die mit einem Knochenbruch oder nach einer Operation zwingend 6 Wochen lang Gehstützen benutzen müssen und die ihr Bein in der Zeit gar nicht belasten dürfen. Wenn so jemand zum Beispiel im Lager arbeitet, ist schon klar, dass das mindestens 6 Wochen lang nicht funktionieren wird. Gleichzeitig darf man als Arzt aber Krankschreibungen für die gesetzlichen Krankenkassen nur für maximal zwei Wochen ausstellen. Wenn so etwas oder ein ähnlicher Fall auf Sie zutrifft, können Sie gerne ebenfalls unsere Kontaktformulare nutzen. Auch hier nochmal der Hinweis: das geht nur, wenn Ihre letzte Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung durch uns ausgestellt wurde und wenn Ihre letzte Vorstellung bei uns auch noch nicht lange her ist.